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   OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15   

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https://dejure.org/2016,15757
OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15 (https://dejure.org/2016,15757)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.03.2016 - 1 U 681/15 (https://dejure.org/2016,15757)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. März 2016 - 1 U 681/15 (https://dejure.org/2016,15757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - umgefallener Straßenständer neben dem Fußweg

  • Justiz Thüringen

    § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Gastwirts bei Sturzunfall eines Passanten wegen eines vor seinem Lokal aufgestellten und umgefallenen Straßenständers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren, wobei verkehrssicherungspflichtig auch derjenige ist, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11 - juris m.w.N; BGH, Urteil vom 6. Februar 2007 - VI ZR 274/05 - juris).
  • OLG Hamm, 13.08.1999 - 9 U 39/99
    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15
    Aus dem vom Kläger u.a. angeführten Urteil des OLG Hamm vom 13. August 1999 (9 U 39/99 - juris) folgt nichts anderes.
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren, wobei verkehrssicherungspflichtig auch derjenige ist, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11 - juris m.w.N; BGH, Urteil vom 6. Februar 2007 - VI ZR 274/05 - juris).
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